15.4.2005 Jetzt weniger Genmaisfelder in Sachsen Nach Protesten: Erste Anmeldungen zurückgezogen | Verpächter sind nicht machtlos Die ersten für den Anbau von gentechnisch veränderten Mais vorgesehenen Felder in Sachsen wurden zurückgezogen. Das geht aus den neuesten Veränderungsmeldungen des Standortregisters hervor. Eines der beiden in der Gemeinde Wildenhain (Kreis Riesa-Großenhain) geplanten Felder wurde nun auch offiziell im Standortregister zurückgezogen, nachdem die Anmelder das bereits vor Wochen gegenüber der Presse angekündigt hatten. Die in Arzberg (Kreis Torgau) für den Genmaisanbau vorgesehene Fläche wurde von ca. 22 auf nur noch 1 Hektar reduziert. Hier hatten die Besitzer der Flächen sich mit dem Anbau nicht einverstanden erklärt. Außerdem erhielt der Besitzer eines in Oberlichtenau (Kreis Kamenz) für den Genmaisanbau vorgeshenen Flurstücks nach Protesten die Zusage, dass sein Pächter vom Fläche nicht wie angemeldet mit Genmais , sondern nun doch mit konventionellem Mais bestellen will. Hier fehlt noch der verbindliche Eintrag im Anbauregsiter. "Ein Erfolg, der Mut macht," sagt Jens Heinze vom Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Sachsen, "der wache Verstand und die Beharrlichkeit der Landbesitzer hat im Zusammenspiel mit gentechnikkritischen Organisationen und der Berichterstattung in Presse und Rundfunk dafür gesorgt, dass die gemeldeten Anbauflächen um etwa 30 Prozent reduziert wurden." Das Aktionsbündnis ruft Landeigner auf, auf ihren Flächen den Anbau von Genmais zu untersagen bzw. zu unterlassen. Einen Link zu einer entsprechenden Ergänzung für bestehende Pachtverträge ist auf der Internetseite des Aktionsbündnisses geschaltet. Landeigner, auf deren Flächen ohne ihr Einverständnis der Anbau von Genmais geplant ist, sollten das Gespräch mit ihren Pächtern suchen und sie eindringlich auf ihre Ablehnung und die vom Genmaisanbau ausgehenden Gefahren hinweisen. Sie können ihren Pächtern den Anbau von gentechnisch veränderten Kulturen untersagen. Verweigert sich der Pächter dieser Forderung, ist sogar eine Kündigung des Pachtvertrages möglich. Wer als Verpächter dem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen auf seinem Land zustimmt oder diesen Anbau duldet, kann neben dem Anbauer selbst im Schadensfall zur Verantwortung gezogen werden. Darauf wiesen Greenpeace Deutschland und das Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Sachsen in einer Pressekoferenz am 15.4. 2005 in Dresden hin.