Freifahrtschein für neue Gentechnik-Verfahren?

Freifahrtschein für neue Gentechnik-Verfahren?

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Gentechnik ist out. Deshalb versuchen einige Firmen jetzt, die Manipulation von Erbgut einfach anders zu bezeichnen. Und die Bundesregierung macht mit:

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) stuft ein neues Gentechnik-Verfahren namens RTDS* „nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes“ ein, obwohl diese Technik den gesetzlichen Kriterien für gentechnische Verfahren entspricht.

Aus diesem Grund sunterstützen wir einen Aufruf an den Minister.

Wenn es bei dieser Einstufung bleibt, können mit der RTDS-Technik gentechnisch veränderte, herbizidresistente Rapspflanzen des Unternehmens Cibus in Deutschland ohne Sicherheitsprüfung, ohne Regulierung und ohne Kennzeichnung zu Versuchszwecken freigesetzt und sogar kommerziell angebaut werden. Diese Entscheidung passt zu

den derzeitigen Verhandlungen über das EU-US Freihandels- und Investitionsschutz-Abkommen TTIP: Sie zeigt, wie die Politik im vorauseilenden Gehorsam Investoren-freundliche Regulierungen schafft.

BITTE UNTERSTÜTZEN SIE DEN AUFRUF!-> Link zum Aufruf

*Das von der US-Firma Cibus unter dem Namen „Rapid Trait Development System“ (RTDS) entwickelte Verfahren ist eine so genannte Oligonukleotid-Technologie. Das Erbgut von Pflanzen wird bei dieser Technik durch die Einführung kurzer, synthetischer DNA-Sequenzen in die Zelle verändert. Das Verfahren muss als Gentechnik angesehen werden, denn die EUFreisetzungsrichtlinie 2001/18 definiert „Verfahren, bei denen in einen Organismus direkt Erbgut eingeführt wird, das außerhalb des Organismus zubereitet wurde, einschließlich der Mikroinjektion, Makroinjektion und Mikroverkapselung“ als Gentechnik. Bei diesen neuen Verfahren kann man Risiken nicht ausschließen, es wird nicht einmal im Detail verstanden, was genau beim Eingriff ins Erbgut durch die RTDS-Technik passiert.

Der Aufruf ist auf der Seite des Gen-ethischen Netzwerks veröffentlicht. Unsere Nachricht entstand auf Basis dieser Informationen.