17. Januar 2026: Auf nach Berlin!
Am 17. Januar 2026 findet die nächste "Wir haben es satt!"- Demo in Berlin statt. Dort wollen wir wieder ein starkes zeichen setzen, dass wir alte wie auch neue Gentechnik ablehnen und stattdessen für eine moderne Landwirtschaft, die ohne Gentechnik ökologisch und nachhaltig ausgerichtet ist, eintreten.
Kommt alle mit!
Tag der Landwirtschaft 2025

Der Sächsiche Bauerntag hat einen Nachfolger gefunden. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) lädt am 19.11.2025 zum Tag der Landwirtschaft nach Meißen ein. Das Motto ist „Bäuerliche Landwirtschaft - allen Schwierigkeiten zum Trotz – biodivers, gerecht und gentechnikfrei!"
Alle Informationen sind bei der AbL Mitteldeutschland. Wir unterstützen den Tag der Landwirtschaft aktiv.
Sprich mit deiner Politikerin und deinem Politiker!
In den nächsten Monaten kommt es auch darauf an, wie sich deutsche Politiker zu den von der Eu geplanten neuen Genchnikregeln positionieren.
Im Vorfeld der Bundestagswahl ist es daher von Bedeutung, mit den Kandidat:innen der verschiedenen Parteien zu diesem Thema Kontakt aufzunehmen und sie auf die Auswirkungen der Neuregelungen hinzuweisen.
Um das zu erleichtern, haben wir in der Kategorie "Was kann ich tun?" eine Hinweise für solche Gespräche zusammengefasst.
Gentechnikfreiheit im Bundestagswahlkampf
Seit Juli 2023 ist die Agro-Gentechnik wieder Diskussionsthema. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Deregulierung der Neuen Gentechniken in der Landwirtschaft vorgelegt.
Dieser Vorschlag läuft darauf hinaus, dass es keine Regeln für die Mehrzahl der Pflanzen geben soll, die mit den Methoden der Neuen Gentechnik erzeugt wurden.
Konkret heisst das:
- keine Risikobewertung durch europäische Kontrollinstitute und keine Nachweismethoden, die von den Herstellern mitgeliefert werden – Damit wird das Vorsorgeprinzip der EU ausgehebelt.
- keine Kennzeichnung der Lebensmittel und somit keine Rückverfolgbarkeit und keine Wahlfreiheit
- keine langfristige Koexistenz von gentechnikfreier Landwirtschaft und den Anbausystemen mit gentechnisch veränderten Organismen ( GVO)
- kein Opt-out Verfahren – Länder die bestimmte gv-Pflanzen nicht einsetzen wollen, können aktuell aus einer Genehmigung einer zugelassenen GVO aussteigen
Mit dieser Verordnung würden auch die Regelungen des deutschen Gentechnikgesetzes in Frage gestellt werden, welches konkrete Maßnahmen für die Koexistenz der Anbausysteme vorgibt:
- Standortregister – ein öffentlich im Internet einsehbares Register, wo Genpflanzen angebaut werden sollen
- Haftungsregelungen – hier können geschädigte Landwirte Schadenersatz von allen fordern, die GVO eingesetzt haben
Mehr Hintergrund findet ihr im kritischen Agrarbericht
Raps-Saatgut mit gentechnisch veränderten Bestandteilen auch nach Sachsen geliefert
Die Europäische Kommission hatte im November 2018 die Mitgliedsstaaten darüber informiert, dass in Frankreich bei einer amtlichen Kontrolle Spuren des gentechnisch veränderten Rapses GT73 in einer Partie Raps-Saatgut nachgewiesen wurden. GT73 ist resistent gegen Glyphosat-basierte Herbizide. Weitere Untersuchungen von Saatgut derselben Herkunft durch deutsche Behörden haben ergeben, dass geringfügige Spuren von GT73 auch in einer weiteren Partie Raps-Saatgut enthalten sind, die nach Deutschland verbracht wurde. Der gentechnisch veränderte GT73-Raps hat in der EU keine Zulassung zum Anbau, aber als Lebens- und Futtermittel. Eine Gesundheitsgefährdung von Mensch und Tier besteht nicht. Um die Auskreuzung des Rapses und damit die Verbreitung in der Umwelt zu vermeiden, muss der ausgesäte Raps vor der Blüte vernichtet werden.
Teile der betroffenen Partie wurden auch nach Sachsen geliefert und größtenteils ausgesät. Im Freistaat Sachsen sind zwölf Landwirtschaftsbetriebe betroffen, die insgesamt 120 Einheiten des verunreinigten Raps-Saatguts der Sorte DK Exception erhalten haben.
Im Ergebnis der Ermittlungen durch das zuständige Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wurde festgestellt, dass eine Gesamtfläche von 471 ha mit dem verunreinigten Saatgut, teilweise auch zusammen mit anderem Saatgut, bestellt wurde. Das LfULG hat zwischenzeitlich Anordnungen erlassen, wonach die Landwirtschaftsbetriebe den betroffenen Winterraps bis spätestens zum 31. März 2019 durch mechanische Behandlung vernichten müssen. Außerdem wurde angeordnet, dass in den Folgekulturen nachwachsende Rapspflanzen zu beseitigen sind. Die in einem Betrieb vorhandene Restmenge (ca. 3 bis 4 kg Saatgut) wird vom Lieferanten zurückgenommen. Das LfULG wird die Umsetzung dieser Maßnahmen kontrollieren und den Landwirten Hinweise zu Folgekulturen geben.
Quelle: Infodienst Landwirtschaft 2/2019
Informations- und Servicestelle Pirna
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