Gentechnikfreiheit im Bundestagswahlkampf

Gentechnikfreiheit im Bundestagswahlkampf

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Seit Juli 2023 ist die Agro-Gentechnik wieder Diskussionsthema. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Deregulierung der Neuen Gentechniken in der Landwirtschaft vorgelegt.
Dieser Vorschlag läuft darauf hinaus, dass es keine Regeln für die Mehrzahl der Pflanzen geben soll, die mit den Methoden der Neuen Gentechnik erzeugt wurden.
Konkret heisst das:

  • keine Risikobewertung durch europäische Kontrollinstitute und keine Nachweismethoden, die von den Herstellern mitgeliefert werden – Damit wird das Vorsorgeprinzip der EU ausgehebelt.
  • keine Kennzeichnung der Lebensmittel und somit keine Rückverfolgbarkeit und keine Wahlfreiheit
  • keine langfristige Koexistenz von gentechnikfreier Landwirtschaft und den Anbausystemen mit gentechnisch veränderten Organismen ( GVO)
  • kein Opt-out Verfahren – Länder die bestimmte gv-Pflanzen nicht einsetzen wollen, können aktuell aus einer Genehmigung einer zugelassenen GVO aussteigen

Mit dieser Verordnung würden auch die Regelungen des deutschen Gentechnikgesetzes in Frage gestellt werden, welches konkrete Maßnahmen für die Koexistenz der Anbausysteme vorgibt:

  • Standortregister – ein öffentlich im Internet einsehbares Register, wo Genpflanzen angebaut werden sollen
  • Haftungsregelungen – hier können geschädigte Landwirte Schadenersatz von allen fordern, die GVO eingesetzt haben

Mehr Hintergrund findet ihr im kritischen Agrarbericht